Für Vereine und -Verbände kann eine pädagogische Erstberatung bei bestehenden Herausforderungen in vielen Fällen über den KJR NF abgebildet werden.
Im Fall einer vermuteten oder beobachteten Kindeswohlgefährdung stehen nach §8a und §8b SGB VIII und §4 KKG insoweit erfahrenen Fachkräfte (InsoFas) des Kreisgebietes für eine kostenfreie Fachberatung zur Verfügung. Diese sind unter den nachfolgend angegebenen Adressen zu erreichen: